Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Labelcat Etikettiersysteme GmbH
Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Etwaige auf dem Auftragsformular des Bestellers gedruckte Einkaufsbedingungen sind für uns nicht bindend.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, exklusiv Montage, sowie exklusiv Verpackung, die zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt wird.
Zahlungsbedingungen:
14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Skonto. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 2% Verzugszinsen pro Monat. Eine Einbehaltung der Zahlung oder Aufhebung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn dies schriftlich von uns genehmigt ist. Die Übertragung von Wechseln erfordert unsere Zustimmung.
Versand:
Erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
Lieferzeit:
Versteht sich ab Datum der Auftragsbestätigung. Liefervereinbarungen zum festen Termin sind lediglich ungefähre Angaben und werden, wie auch obige vereinbarte Liefertermine, so weit wie möglich eingehalten. Sofern der Besteller eine Entschädigung als Folge einer etwaigen Lieferverzögerung geltend machen will, muss der Besteller uns umgehend schriftlich darauf aufmerksam machen, dass die Einhaltung des Liefertermins wichtig für den Besteller ist, und dass bei Nichteinhaltung ein Entschädigungsanspruch für nachgewiesen Verluste geltend gemacht wird.
Werkzeug, Modelle und ähnliches:
Bleiben unser Eigentum, auch wenn diese für den Kunden hergestellt wurden, und auch wenn der Kunde die Herstellungskosten ganz oder teilweise übernommen hat.
Sondervereinbarungen:
Etwaige Vereinbarungen mit unseren Vertretern sind nur bindend für uns, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.
Garantien:
Auf die von uns hergestellten Produkte wird eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferung gewährt, sofern Mängel seitens unserer an dem von uns gelieferten Produkt bestehen. In angeführten Garantiezeitraum bezieht sich die Garantie auf den Austausch defekter Teile sowie den Arbeitslohn. Voraussetzung dafür ist, dass der Besteller den Mangel nachgewiesen hat. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch Fehlbedienung oder durch Eingriffe bzw. Änderungen an unserem Produkt von anderer Seite. Bedingung für die Geltendmachung der Garantie ist, dass der Besteller spätestens 8 Tage nach Feststellung des Mangels eine schriftliche Mitteilung macht, sowie dass der Mangel unter die Garantie fällt. Bei einer späteren Reklamation entfällt die Garantie.
Etwaige Mängel:
Eine Reklamation über die gelieferte Menge bzw. die Beschaffenheit der gelieferten Ware muss spätestens 8 Tage nach der Feststellung eines etwaigen Mangels erfolgen.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen unser Eigentum. Das Eigentumsverhältnis umfasst die gesamte Forderung gegenüber allen übrigen Geschäftsbedingungen eingetroffenen Forderungen. Wird eine Maschine mit einem anderen Teil zwecks Erweiterung oder ähnlichen Änderungen zusammengebaut, besitzen wir das Eigentumsrecht an dem neuen oder angebauten Teil zu einem Betrag, entsprechend der gesamten Rechnungssumme.
Gerichtsstand und geltendes Recht:
Für Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das deutsche Zivilgericht zuständig, Dies gilt ebenfalls für Aufträge von Kunden außerhalb Deutschlands. Es gilt das deutsche Recht. Für Geschäfte mit ausländischen Kunden findet das Gesetz über den internationalen Kauf Anwendung.
|