Kooperationen

Unternehmensnachfolge.
Rechtzeitig und richtig kommunizieren.

Jedes Jahr ist in über 70.000 Unternehmen die Nachfolgefrage zu lösen, insbesondere bei kleinen Unternehmen. Rund 680.000 Arbeitsplätze sind von der Nachfolgefrage abhängig. Für rund 6.000 Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden. Die tragische Folge: Betriebsschließung und Entlassungen, trotz guter Geschäftsgrundlage.

Die Firma WZ IndustrieTechnik hat sich auf die Regelungen und Lösungen von Unternehmensnachfolgen spezialisiert. Ein Punkt dieser Betrachtung, ist die Kommunikation der Unternehmensnachfolge. Hier kann es z. B. darum gehen, den geeigneten Nachfolger zu finden oder aber bei einer präferierten Lösung ein Kommunikationskonzept für den Übergangsprozess zu erstellen. Denn nichts ist tragischer und lässt sich schwieriger korrigieren als „Gerüchte“, die bei einer Unternehmensnachfolge in Umlauf gehen können.

Umso wichtiger ist es, hier vorausschauend und geplant zu agieren, statt zu reagieren.

Wann ist der geeignete Zeitpunkt an die Öffentlichkeit zu treten? Welche Argumente sind bei der Nachfolge für die Kunden wichtig? Wie kommuniziert man dieses sensible Thema bei den Banken richtig? Wie können Mitarbeiter bei dem Nachfolgeprozess involviert und motiviert werden? Welche Kommunikationskanäle stehen zur Verfügung und wie nutzt man sie?

Die professionellen Berater der Firma WZ IndustrieTechnik geben jetzt zusammen die richtigen und umfassenden Antworten.

Sprechen Sie persönlich mit uns, wenn Sie das Thema interessiert.

 

Varianten der Nachfolgeregelung

Im Folgenden werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Übergabe beschrieben. Die unterschiedlichen Varianten und deren Konsequenzen sollten mit dem Unternehmensberater, dem Kreditinstitut, dem Steuerberater, dem Rechtsanwalt und der Familie diskutiert werden.

 

Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung?

Es ist nahe liegend, bei der Übergabe des Unternehmens an ein geeignetes Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, ist hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig.

Die folgenden Formen für eine Nachfolgeregelung können sowohl bei familieninternen als auch bei externen Lösungen angewendet werden:

  1. Verkauf gegen Einmalzahlung
  2. Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen wie z.B. Rente, Raten oder dauernde Lasten
  3. Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  4. Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

 

Verkauf

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis.

Verkauf gegen Einmalzahlung

Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht von dem unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.

 

Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen

Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag. Vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er gegebenenfalls nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist. Wiederkehrende Leistungen lassen sich aber z.B. auch mit einer Hypothek absichern.

 

Schrittweise Übertragung durch Grüdung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen kann auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

 

Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden.

 

Vermietung
Bei einer Vermietung werden dem Nachfolger in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft der Nachfolger in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen.

 

Management- Buy-Out (MBO)

Wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden wird, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an das eigene Management zu veräußern. Vorteil: Der neue Eigentümer kennt sich bestens im Unternehmen aus. Dies kann die Verkaufsverhandlungen erleichtern und auch das Risiko späterer Inanspruchnahme (z.B. wegen Mängelgewährleistung oder Täuschung) deutlich reduzieren. Nachteil: Durch "Betriebsblindheit" sind weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten.

 

Management- Buy-In (MBI)

Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, spricht man von einem Management-Buy-In. Vorteil: Mit dem neuen Eigentümer kommen neue Impulse in das Unternehmen. Nachteil: Die Einarbeitungszeit ist länger. Möglich ist auch eine Mischform aus Management-Buy-Out und -Buy-In. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die internen Manager allein nicht genügend Kapital aufbringen können.

 

Stiftung

Besteht der Wunsch, das Unternehmen unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, eignet sich dafür die Gründung einer Stiftung. Das Besondere an einer Stiftung ist, dass sie keinen Eigentümer oder Gesellschafter benötigt. Die Stiftung gehört sich sozusagen selbst. Ihre rechtliche Selbständigkeit ist in den §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert.

 

Gang an die Börse

Bei der Regelung der Nachfolge und zur Erleichterung der Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann es sinnvoll sein, die Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführung aufzulösen. Eine Möglichkeit hierzu ist, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Börseneinführung eines Unternehmens ist jedoch an Mindestvoraussetzungen geknüpft:

  1.  Jahresumsatz bei produzierenden Unternehmen grundsätzlich höher als 25 Mio. EUR
  2.  gute Ertragssituation
  3.  etablierte Marktstellung
  4.  gute Perspektiven der Unternehmensentwicklung

 

Unternehmensbewertung

Einen objektiven Unternehmenswert gibt es in der Praxis nicht. Während Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen wollen, neben den Sachwerten auch die Arbeit sehen, die sie in der Vergangenheit in das Unternehmen investiert haben, denkt der Erwerber daran, was er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften und wie er den Kaufpreis finanzieren kann.

Beide kommen daher nicht selten zu unterschiedlichen Wert- bzw. Preisvorstellungen, wenn es um den Kaufpreis geht. Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung existiert nicht. Wissenschaft und Praxis haben daher unterschiedliche Methoden entwickelt, um den Unternehmenswert zu ermitteln.
Jedes Verfahren kann nur Anhaltspunkte für die Ermittlung des Wertes und damit des Preises geben.

Letztlich bleibt es aber den Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer überlassen, sich auf angemessene Übernahmebedingungen zu einigen.

  1.  Substanzwertverfahren
  2.  Liquidationswertverfahren
  3.  Ertragswertverfahren
  4.  Stuttgarter Modell (Verfahren)
  5.  Mittelwertverfahren
  6.  Verfahren nach der Kapitaldienstgrenze
  7.  Bewertung durch den Berater

 

Strategieberatung und Unternehmensanalyse

Unternehmen stehen heute unter ständige veränderten Rahmenbedingung im Wettbewerb.
Die Globalisierung und durch die Entstehung schnell sich ändernden unternehmerischer Risiken durch u.a. Marktveränderungen sind alle Unternehmen betroffen, ja sogar teilweise abhängig.

Die Mittelständige Industrie konzentriert sich auch ihre Geschäft und Kundenanfragen. Die Innovation wird aufgrund der Konzentration auf den Umsatz und sträflich vernachlässigt.

Strategische Planungen und Unternehmensentwicklungen werden nicht oder halbherzig betrieben.
Unternehmen sind nur gut aufgestellt wenn die Märkte, Produkte, Prozesse beherrschen und Innovation mit einer genauen Zeitplanung eingeleitet haben.

Beim Unternehmensverkauf , Unternehmensübergabe oder Nachfolgeregelung stehen fast alle Unternehmer und Unternehmen unvorbereitet überraschend vor der Situation.

Es fehlen internen Prozessdaten sowie jegliche Datenmaterial zur weiterführenden Handlungen mit aussagekräftigen Unterlagen.

Die Finanzdaten sind aus steuerlichen Abläufen ( Bilanz = Vergangenheit) aktuell vorhanden, aber die Marktveränderungen, der Fertigungstechnologie oder Prozessabläufe , Organisation mit Personalanalyse sind meist oder nicht transparent verfügbar. Dieses sind aber die eigentlichen verkaufsentscheidende Faktoren.

Ein Unternehmen lässt sich nur dann bestmöglich veräußern oder übergeben wenn das Unternehmen umfänglich vorbereitet und mit einem Zukunftskonzept aufgestellt ist. Nur dann sind die finanziellen Vorstellungen des Inhabers mit seinem persönlichen erstellten Absicherungskonzept realisierbar.